Im Baurecht nimmt der Brandschutz eine ganz besondere Rolle ein. In den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer werden hinsichtlich der brandschutztechnisch en Anforderungen (Deklaration der Schutzziele) klare und eindeutige Aussagen getroffen.
Mit einfachen Worten ausgedrückt, werden an alle zu errichtenden, zu erhaltenden und zu betreibenden Gebäude hinsichtlich des Brandschutzes ganz spezifische Anforderungen gestellt, welche einzuhalten sind.
Erläuterung Musterbauordnung §3 Abs. 1
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Die hier hinsichtlich des Brandschutzes, zu erbringenden Leistungen werden bauamtlich gefordert und sind auch nachzuweisen. Der Brandschutz seinerseits gliedert sich in unterschiedliche Teilbereiche, die im Rahmen unserer Tätigkeit komplett abgedeckt werden.
Mit qualifizierten Kenntnissen und einer speziellen Ausbildung als "Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz" stehen wir Ihnen bei der Lösungsfindung, Konzeption und bei den Abnahmen Ihrer Bauvorhaben und Projekte jederzeit zur Verfügung.
Auf dem Gebiet des technischen Brandschutzes und der Konzeptionierung von Alarmierungs - und Meldesystemen sind wir Ihr fachkompetenter Ansprechpartner.
Neben einer umfassenden Beratung erhalten Sie von uns alle notwendigen Hinweise und Informationen für die Vergabe und Ausführung der Leistungen. Neben der Beratung übernehmen wir auch die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und unterstützen Sie bei der Vergabe der Leistungen.